Grundschulempfehlung

Die verbindliche Grundschulempfehlung gibt es nicht mehr.

Das heißt, die Schule spricht den Rat suchenden Eltern zwar eine Empfehlung bezüglich der Schullaufbahn ihres Kindes aus, diese ist jedoch für die Eltern nur eine Entscheidungshilfe und nicht mehr verbindlich. 

Im Laufe des 4. Schuljahres - Ende des ersten Schulhalbjahres - werden hierzu die Erziehungsberechtigten zu einer Einzelberatung über die weitere Schullaufbahn ihres Kindes eingeladen. In diesem Gespräch berät der Klassenlehrer – nach Abstimmung mit den Fachlehrern -  über die geeignete weiterführende Schulart.

Die Entscheidung, welche Schulart das Kind  besuchen soll, treffen nun ausschließlich die Eltern.

Alle Informationen und das Servicepaket des Kultusministeriums stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:

www.km-bw.de/grundschulpraesentation2020

Dort finden Sie

  • Eine Powerpoint mit integrierten Videos von Schulleitungen der einzelnen Schularten
  • Eine Checkliste zur GS-Empfehlung mit zeitlichem Ablauf des Übergangsverfahrens
  • Überblick über Unterstützungsangebote
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