Beschädigte Schulbücher

Für Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen in Baden Württemberg besteht Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden. Lernmittel sind insbesondere Schulbücher. Da diese Bücher  über mehrere Jahre ausgeliehen werden, bitten wir um pfleglichen Umgang damit. Bei Beschädigungen oder bei Verlust müssen Sie, als Erziehungsberechtigte, entsprechend Ersatz leisten. Das An- und Unterstreichen, sowie das Hinzufügen von Bemerkungen ist nicht erlaubt.

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